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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss
Mit Bestellung, Zusage oder kurzfristiger Bereitstellung der Unterkunft ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

Der Vermieter kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Vermieters. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gem. der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet. Besuche von Personen, die nicht am Hof wohnen, sind nicht gestattet - Ausnahmen nach Absprache sind möglich. Für diese Besucher erheben wir bei Benutzung der Einrichtungen (Grill, Aufenthaltsraum, Fahrgeräte, Pferde) eine Gebühr von je 10 €/Tag/Person.

2. Leistungen
Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag:

Der Gastgeber ist verpflichtet, die jeweilige Unterkunft entsprechend der Buchungsbestätigung bereitzustellen. Der Gast verpflichtet sich, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Dauer der Bestellung der Unterkunft zu entrichten.Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgeltes nicht dadurch befreit, daß er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechts verhindert wird.

3. Rücktritt
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, gemäß nachfolgender Bedingungen. Dies sollte jedoch im Interesse des Gastes schriftlich geschehen. Auf jeden Fall empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung, die aber nur bei Krankheit, Todesfall und unverschuldeter Arbeitslosigkeit eintritt. Der Selbstbehalt mit einer Reiserücktrittsversicherung beträgt 20 % der Stornokosten – mindesten 30 €. Ein Nachweis ist zu erbringen. Ohne Reiserücktrittsversicherung ist der Gast ist jedoch verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten Preis zu bezahlen.

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast die Kosten zu tragen.Ist es dem Vermieter möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum. Auch bei Ersatzvermietung fallen 30 € Bearbeitungsgebühren an.

4. Gerichtsstand

Der Gast kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen.

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